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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Stadtverordnetenversammlung haben im Dezember 2011 die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Zielsetzung ist die Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität bei stadtbildprägenden Bauvorhaben. Durch die damit verbundene öffentliche Diskussion soll zudem das Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur gefördert werden.
Der Gestaltungsbeirat als ein unabhängiges Sachverständigengremium berät die Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der Beurteilung von Planungen von Gebäuden mit städtebaulicher Bedeutung. Der Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgestellten Projekte im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu bewerten und deren Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu überprüfen.
In den Sitzungen stellen die Bauherrschaft oder deren Beauftragte das Vorhaben vor und erteilen dem Beirat alle erforderlichen Auskünfte. Dieser Sitzungsteil ist öffentlich. Die Beratungen des Beirates über das Bauvorhaben sowie der Beschluss über seine Empfehlung erfolgen anschließend in nicht öffentlicher Sitzung.
Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Amtszeit sind in einer Geschäftsordnung geregelt (siehe unten). Nach § 2 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Beirats vom Magistrat vorgeschlagen und von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
Zur Dokumentation der Arbeit des Gestaltungsbeirates wurde im November 2019 die Broschüre "Gestaltungsbeirat Darmstadt - Ausgewählte Projekte 2012 - 2018" veröffentlicht.
Download:
Broschüre - 116 Seiten (PDF-Datei, 7 MB)