Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten ist:
Am Beginn einer Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen Nr. 244 (linkes Bild).
Am Ende einer Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen Nr. 244 a (rechtes Bild).
Die Fahrbahnoberfläche wird mit Piktogrammen und Farbmarkierungen gekennzeichnet.
Grundsätzlich ist die Fahrradstraße dem Radverkehr vorbehalten, allerdings kann weiterer Verkehr erlaubt sein. Dies ist daran zu erkennen, dass unter dem Schild „Fahrradstraße“ ein entsprechendes Zusatzschild, z. B. „Kraftfahrzeuge und Krafträder frei“, „Anlieger frei“ oder „Linienbus frei“ angebracht ist. Dieser muss sich jedoch dem Radverkehr anpassen (nähere Informationen siehe Beantwortung der Frage „Was ist eine Fahrradstraße?“).
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es bereits einige Fahrradstraßen:
Ja, die Bedingungen für den Radverkehr werden noch besser. Falls Sie sich fragen, ob Sie Ihre Grundstücke und Häuser zukünftig mit dem Auto erreichen können: Dies wird auf jeden Fall möglich sein!
In einigen Streckenabschnitten könnte sich die Verkehrsführung etwas ändern. Wie die einzelnen Fahrradstraßen ausgestaltet werden, variiert je nach verkehrlicher und räumlicher Situation. Zum Beispiel kann eine Fahrradstraße für den Autoverkehr zu einer Einbahnstraße werden und darf dann nur in eine Richtung befahren werden. Dies wird natürlich entsprechend ausgeschildert.
Grundsätzlich gilt: Ist die Fahrradstraße für andere Verkehre freigegeben, darf dort auch geparkt werden. Natürlich kann auch in einer Fahrradstraße das Parken mittels einer entsprechenden Beschilderung eingeschränkt oder verboten werden.